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   VGH Hessen, 05.09.1985 - 11 TI 722/85   

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https://dejure.org/1985,6438
VGH Hessen, 05.09.1985 - 11 TI 722/85 (https://dejure.org/1985,6438)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.09.1985 - 11 TI 722/85 (https://dejure.org/1985,6438)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. September 1985 - 11 TI 722/85 (https://dejure.org/1985,6438)
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  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66

    Erforderlichkeit eines Antrags auf Klageabweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.1985 - 11 TI 722/85
    Dieser erhält daher für das Berufungsverfahren nur eine halbe Prozeßgebühr, wenn sein Auftrag - etwa als Folge einer Berufungsrücknahme - endet, bevor er einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung schriftsätzlich gestellt hat oder für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat (vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66 - NJW 1970 S. 997).

    Obgleich diese Regelung somit von ihrem Wortlaut her nicht auf den Rechtsanwalt eines Berufungsbeklagten zugeschnitten ist, bestehen nach Auffassung des Senats keine Bedenken, sie wegen der Gleichheit der Interessenlage entsprechend auf diesen Fall anzuwenden (ebenso Bundesgerichtshof, Beschluß vom 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66 - NJW 197o S. 997 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.1985 - 11 TI 722/85
    Dieser erhält daher für das Berufungsverfahren nur eine halbe Prozeßgebühr, wenn sein Auftrag - etwa als Folge einer Berufungsrücknahme - endet, bevor er einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung schriftsätzlich gestellt hat oder für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat (vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66 - NJW 1970 S. 997).
  • OLG Köln, 28.12.1979 - 17 W 190/79
    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.1985 - 11 TI 722/85
    Die Beauftragung des Rechtsanwalts durch den Berufungsbeklagten ist in einem solchen Falle nicht offensichtlich unnötig, nutzlos und objektiv nur dazu angetan, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. zur Problematik OLG Köln, Beschluß vom 28. Dezember 1979 - 17 W 190/79 MDR 1980 S. 9407; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 22. Februar 1980 - 2o W 598/79 - MDR 1980 S. 9407).
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